Operative Therapie
Nicht jeder Knorpelschaden muss operiert werden. Manchmal reicht eine rein konservative Therapie aus. Je nach Art des Knorpelschadens (zur Einteilung s.o.) sowie Begleiterkrankungen- /-verletzungen und Alter des Patienten muss für jede(n) Patienten/-in die individuell geeignete Therapie gefunden werden.
Vollschichtige Knorpelschäden (Grad 4 nach ICRS) haben beim Erwachsenen keine Möglichkeit der Selbstheilung. Lediglich bei Kindern mit offenen Wachstumsfugen ist noch eine gewisse Heilungsmöglichkeit gegeben.
Eine konservative Therapie kann dann nur eine Symptombekämpfung erreichen, keine Heilung. Unbehandelte vollschichtige Knorpelschäden vergrößern sich und führen beim Erwachsenen unweigerlich zu altersvorauseilendem Gelenkverschleiß – Arthrose.
Im Folgenden sollen Ihnen die aktuellen operativen Therapieverfahren erläutert werden. Begleiterkrankungen/-verletzungen sollten bei einer operativen Therapie grundsätzlich mit behandelt werden, um einen Erfolg der Knorpelbehandlung zu sichern.
Arthroskopische Spülung/ Knorpelglättung
Dies ist der einfachste und kleinste Eingriff. Im Rahmen einer Arthroskopie (Gelenkspiegelung/“Schlüsselloch-Operation“) können gelöste oder einklemmende Knorpelstücke entfernt und geglättet werden. Dadurch wird der Reiz reduziert und die Entzündung gelindert. Begleitverletzungen wie Meniskusschäden können mit behandelt werden. Vorteilhaft sind der komplikationsarme Eingriff sowie die zügige Belastbarkeit des Gelenkes. Eine Heilung des Knorpels wird hierdurch aber nicht erreicht.
Knochenmarkstimulierende Verfahren
Transplantation
Knorpel-Zell-Transplantation (ACT = autologe Chondrozytentransplantation)
Die Knorpelzelltransplantation als MACT (Matrixgekoppelte autologe Chondrozyten-Transplantation) ist ein Verfahren auf der Grundlage der Gewebezüchtung (Tissue Engineering), welches als Ziel die Knorpeldefektdeckung durch hyalinen Gelenkknorpel hat.
Von Brittberg et al. wurde der klinische Einsatz der autologen Chondrozytentransplantation zur Behandlung von tiefen Knorpeldefekten
des Kniegelenkes erstmalig 1994 beschrieben.
Sie wurde kontinuierlich weiterentwickelt. Die heute verwendeten Verfahren stellen die 3. Generation der Knorpelzelltransplantation dar und können mittlerweile in bestimmten Fällen auch komplett arthroskopisch (minimalinvasiv) z.B. als Gel oder sogenannte Chondrosphären eingebracht werden. Sie ist vor allem für größere Knorpeldefekte 3. und 4. Grades ab 2,5cm² bis 10cm² geeignet.
Bei richtiger Indikationsstellung und korrekter Nachbehandlung sind gute und sehr gute Erfolge in ca. 80% zu erzielen.
Das Knorpeltransplantat wird seitens der EU als Medikament eingestuft, so dass dieselben Auflagen bzgl. Wirksamkeitsnachweis etc. in Studien nachgewiesen werden mussten.
Die durchführenden Ärzte müssen im Rahmen eines aufwändigen Verfahrens geschult und von der Bezirksregierung zugelassen werden. Auch der bürokratische Aufwand der Anwendung und Dokumentation ist hoch, so dass trotz nachgewiesener sehr guter Wirksamkeit diese Operationsmethode nur durch wenige Ärzte und Kliniken angeboten wird.
Sowohl operative Technik, als auch Anzüchtung im Labor und die anschließende Nachbehandlung sind für alle Beteiligten aufwändig und auch kostenintensiv.
Bei korrekter Indikationsstellung und Dokumentation wird die Knorpelzelltransplantation am Knie in der Regel von den Versicherungsträgern übernommen. Für das Hüftgelenk bestehen ebenfalls gute Indikationen; am Sprunggelenk wird die ACT aktuell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.